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Alle Oberthemen / Jura / Baurecht / Nds. Baurecht
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Baurecht: Rechtsschutz

Wann ist ein Nachbar, welcher gegen eine Baugenehmigung vorgeht, klagebefugt?

Ist das BImSchG drittschützend?

Können Art 14 GG Drittschutz entfalten?
Möglichkeitstheorie: Wenn der Klägers möglicherweise in seine Rechten verletzt ist. Hierbei reicht die Rechtwidirgkeit der Baugenehmigung aber nicht aus. Vielmehr muss der Antragssteller geltent machen, in einem ihm subjektiv schützenden Recht verletzt zu sein (Ausschluss von Popularklagen). Ob ein Gesetz drittschützend ist, ist anhand der Schutznormtheorie zu bestimmen.
Schutznortheorie: Eine Norm ist nachbarschützend, wenn sie neben dem Schutz der Allgemeinheit auch zumindest den Schutz der Interessen eines Dritten bezweckt (in Zulässigkeit Ansprechen, in Begründetheit auslegen).

Ja. Wichtige Normen: §§ 3 I, 5 I Nr 1, 17 I 2; §§ 24, 22 iVm § 3 I und § 25 BImSchG.

Art 14 GG: Frühere Rspr: (+), aber nur subsidiär und bei schweren Fällen unerträgliche Betroffenheit. BVerG: Drittschutz ist Ausgestaltung des Eigentums, unterliegt damit ausschließlich dem Gesetzgeber. daher kein Anspruch aus Art. 14 GG.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Rechtsschutz
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

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