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Def. Gemeinkosten (GK)
• nur indirekt dem Kostenträger zurechenbar („Kostenträger- Gemeinkosten“)
Verursachungsprinzip nur schwer bzw. bei echten Gemeinkosten gar nicht einzuhalten, da Kosten nicht von einer Bezugsobjekteinheit allein verursacht werden, sondern von mehreren gemeinsam
unechte GK sind EK, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen als GK behandelt werden (z.B. Nägel/Leim)
• abrechnungstechnisch werden die GK über die Kostenstellen geleitet und mit Hilfe von Bezugs-/Schlüsselgrößen auf die Kostenträger verteilt
• Beispiele für Gemeinkosten: Versicherungsprämien, Vorstandsgehälter

Beachte:
Bezugsobjekte in der Bezugsobjekthierarchie müssen zur korrekten Klassifikation angegeben werden, z. B. Kostenträger-EK/GK, Kostenstellen- EK/GK, Perioden-EK/GK!
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Karteninfo:
Autor: Binary
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Veröffentlicht: 02.03.2010

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