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Kann der falsus prcurator anfechten, wenn der Anfechtugnsgrund dem Vertretenen zusteht?
ganz h.M.: auch der nach § 179 I BGB Verpflichtete muss sich von dem Vertrag lösen können, wenn der Vertretene anfechten kann.

Telos: kein Grund, den Vertragspartner besser zu stellen, als wenn er nicht mit einem falsus procurator contrahiert hätte.

BEACHTE: Analogie zu § 312 I BGB, jedoch müssen dann die Voraussetzungen bei einem hypothetischen Vertragsschluss mit dem Vertretenen gegeben sein. Ansonsten eine tatsächliche Schlechterstellung.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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