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Alle Oberthemen / Jura / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
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Die Primärmaßnahme
Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Primärmaßnahme sind grundsätzlich folgende Punkte von Bedeutung:
  • Eröffnung des Aufgabenbereichs (Art. 2, 3 PAG)
  • Vorliegen einer Befugnisnorm (Art. 11, 12 ff. PAG oder Spezialgesetz)
  • Richtiger Adressat (Art. 7, 8, 10 PAG)
  • Verhältnismäßigkeit der Maßnahme (Art. 4 PAG)
  • Ordnungsgemäße Ermessensausübung (Art. 5 PAG)

Zusatz:
Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dürfen Gefahrabwehrbehörden - also auch die Polizei - nur handeln, wenn ihr Handlungsraum eröffnet ist, d.h. wenn sie die Aufgabe haben zu handeln. Entgegen dem alten Preußischen Polizeirecht, das nicht zwischen Aufgabe und Befugnis unterschied, trennen die modernen Gefahrenabwehrgesetze regelmäßig zwischen Aufgabe und Befugnis.
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Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Veröffentlicht: 06.03.2013

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