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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Frist (Rspr.)
nach ständiger Rspr. ist eine Fristsetzung mit den Worten "unverzüglich" eine ordentliche Frist, der Richter kann dies in eine angemessene Frist umdeuten.

Auch eine zu kurze Frist ist zunächst wirksam, der Richter wird die zu kurze Frist in eine neue umdeuten, eine erneute Fristsetzung ist entbehrlich
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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