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Alle Oberthemen / Jura / Sanktionenrecht / Sanktionenrecht
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Worin liegt der Erkenntnisgewinn, wenn man das Strafrecht als Teilelement der sozialen Kontrolle einordnet?
- Obwohl sich das Strafrecht von den übrigen Mechanismen der 
  sozialen Kontrolle deutlich unterscheidet steht es nicht isoliert  
  daneben, sondern ist mit ihnen in vielfältiger Weise verknüpft und
  verwoben. Sowohl von gesellschaftlicher Aufgabe als auch von der
  Wirkung seiner Sanktionen her wirkt es mit ihnen zusammen. Erst 
  mal wird versucht mit eigenen Mitteln zu wirken
  (z.B. Disziplinarverfahren, Scheidung ....)

Strafrecht nimmt unverzichtbaren Platz ein:
-Da sich im Strafrecht das unverzichtbare staatliche Gewaltmonolpol
konkretisiert
- Zum anderen werden die anderen Kontrollsysteme durch das
  Strafrecht gestärkt und unterstützt (z.B.Familie, Schule, Moral etc.)
  Von ihm geht symbolische Wirkung aus

Erst das Strafrecht macht es möglich, nach den Alternativen zur Strafe zu fragen (strafrechtliches Paradox)
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Sanktionenrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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