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Baurecht: Bauordnungsmaßnahmen

Wie ist die Rechtmäßigkeit einer Abrißverfügung unter gleichzeitiger Aufhebung der Baugenehmigung zu prüfen?

Setzt eine Baunutzungsuntersagung formelle oder materielle Illigalität voraus?
I. RGL: § 89 I Nr. 4 NBauO
II. Formelle RM:
III. Materielle RM: (P) Widerspruch zum öff Baurecht
1) RGL für Aufhebung der Genehmigung: §§ 48, 49 VwVfG
a) RGL: § 75 NBauO
b) Formelle RM
c) Materielle RM
2) Formelle RM
3) Materielle RM: Voraussetzungen § 48 I 2 II - IV/ § 49 II, III VwVfG

E.A.: Ein Verstoß gegen § 68 I NBauO begründet stets ein Widerspruch zum öff Baurecht, daher ist formelle Illegalität ausreichend.
A.A.: Rechtmäßigkeitsmaßstab des § 89 I Nr. 4 ist anzulegen, da Eingirff nahe an Nutzungsuntersagung. Daher auch materielle Illegalität erfoerlich. (Wortlaut § 89 I NBauO)
H.M.: Vermittelnde Auffassung. Materielle Illegalität wird im Ermesssen berücksichtigt. Die Nutzungsuntersagung ist daher ermessensfeherhaft, wenn die materille Illegalität evident ist.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauordnungsmaßnahmen
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

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