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Definition "Beschädigen" (§ 303 StGB)
Beschädigen ist eine Veränderung, durch die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt wird.
Tags: Beeinträchtigung, bestimmungsgemäße Brauchbarkeit, Veränderung
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Karteninfo:
Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 05.04.2010

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