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Anstiftung, error in persona

- error in persona- nach e.A. stellt die Objektsverwechslung eine aberatio ictus für den Anstifter dar (wesentliche Abweichung vom Vorsatz, "Blutbadargument"); nach h.M. liegt auch für den Anstifter ein unbeachtlicher error in persona vel objecto vor, wenn das Fehlgehen inerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt, was insb. dann der Fall sei, wenn dem Täter die Individualisierung des Tatobjekts überlassen wurde (aberatio ictus dann unbefriedigend, wenn zu einem Vergehen angestiftet wurde, keine Strafbarkeit der versuchten Anstiftung nach § 30 I StGB)
Tags: Anstiftung, error in persona
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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