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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / StrafR AT
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Def. Bestimmen i.S.v. § 26 StGB Anstiftung
Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter durch irgendeine erfolgsursächliche Anstifterhandlung.

h.M. Theorie des geistigen Kontaktes Einwirkung auf den Willen des Täters durch offenen geistigen Kontakt
Kollusionstheorie kollusives Verhalten mit aufforderndem Charakter -> "Solidarisierung"
Verursachungstheorie jede Verursachung des Tatentschlusses durch beliebiges Mittel

Bestimmtheitsgrad:
Aufforderung an einen bestimmte Person oder Täterkreis, aus dem der Anstifter den Täter ermitteln konnte
+
zu einer Tat, die min. als umrisshaft individualisiertes Geschehen erkennbar oder konkretisierbar ist
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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