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Aussagekraft der PKS für die Ausländerkriminalität II
1. ist es geboten bei der Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen die ausländerspezifischen Straftaten, also Straftaten die speziell an den Ausländerstatus anknüpfen (Verstöße gegen das Ausländergesetz u. das Asylverfahrensgesetz), nicht außer acht zu lassen. Wenn man so vorgeht, gelangt man zu einem etwa um rund 3 % Prozentpunkte niedrigeren Prozentsatz: 19%
2. sind Tatverdächtigenanteil nach der PKS u. Bevölkerungsanteil nicht deckungsgleich. Vielmehr zählt die PKS bestimmte Gruppen von Nichtdeutschen, wie z.B. Illegale, Touristen u. Angehörige der Stationierungskräfte als Tatverdächtige mit, die in der Bevölkerungsstatistik welche lediglich die Wohnbevölkerung erfasst, nicht enthalten sind.
3. weil die Ausländer in der BRD überwiegend in großstädtischen Ballungszentren leben (Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern), in denen auch die deutsche Vergleichsbevölkerung höher (als auf dem Lande oder in Kleinstädten) kriminalitätsbelastet ist. Die Landbevölkerung nivelliert (ausgleichen) mehr bei den Deutschen, weniger bei den Ausländern die Durchschnittswerte.
4. sind bei den Nichtdeutschen die besonders kriminalitätsbelastenden Alters- und Geschlechtsgruppen wesentlich stärker vertreten als in der deutschen Vergleichsbevölkerung (demographische Unterschiede); Nichtdeutsche sind auch in größerem Umfang, als das bei Deutschen der Fall ist, den Unterschichten zuzurechnen.
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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