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Kumulative Kausalität + Rechtsfolge?
auch: Mitursächlichkeit, Doppelkausalität
zwei Handlungen bewirken erst gemeinsam, dass der tatbestandliche Erfolg eintritt.

Sonderfall: Nicht Handeln mehrerer Täter sondern aufeinanderfolgendes (sukzessives) Handeln eines Täters führt zum Erfolg.

RF: Kausalverhalten wird nicht unterbrochen, wenn die einmal gesetzte Ursache bis zum Erfolg fortwirkt.
Unterbrechung nur, wenn das dazwischentreten eines anderen so sehr außerhalb aller Lebenserfahrung liegt, dass damit nicht zu rechnen ist.

Arg. (+) ansonsten wäre Täterschaft / Teilnahme nie strafbar.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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