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Alle Oberthemen / Bildungswissenschaften / Modul 1C / Modul 1C
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Was bedeutet die Festlegung der Berufsbildung als öffentliche Aufgabe im Berufsbildungsgesetz?
Öffentliche Aufgabe = weder ausschließlich staatlich, noch ausschließlich privat. Mischsystem aus staatlichen, marktwirtschaftlichen und korporativen Steuerungselementen. Staat: Fixiert mit Berufsbildungsgesetz und auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen die Rahmenbedingungen. Arbeitgeber/ Gewerkschaften/ Länder überarbeiten Ausbildungsordnungen; Betriebe entscheiden über Angebot von Ausbildungsplätzen; Kammern überwachen Einhaltung von Normen.
Konsensprinzip: Markiert weitestgehende Übertragung von staatlichen Aufgaben. Erlass von Ausbildungsordnungen nur nach Konsens von Arbeitgeber und Gewerkschaften.
Korporatismus Unter Korporatismus im dualen System der Berufsausbildung versteht man die staatlich geregelte, auf dem Konsensprinzip beruhende, dauerhafte Beteiligung von Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an allen wesentlichen Entscheidungs-, Planungs-, Durchführungs- und Kontrollprozessen im Bereich der betrieblichen Berufsausbildung auf Bundes- (z.B. BiBB; Zustimmung zu AO) Landes- (z.B. Landesausschuss für Berufsbildung; Koordinierung betrieblich/ schulisch) und Regionalebene (Berufsbildungs- und Prüfungsausschuss).
Sichert in der beruflichen Bildung Kompromisse zwischen Kapital und Arbeit.
Vorteile für die beteiligten Akteure
+ Staat: Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Ausbildungskosten bei Betrieben und Entlastung des Hochschulsystems. Zudem gesellschaftliche Integration der Jugendlkichen. Befreit von Aufgabe der Konsenssuche; hohe Akzeptanz der Beschlüsse.
+ Arbeitgeber: Einfluss auf Gestaltung der Ausbildung, insbesondere Berücksichtigung betriebsspezifischer Belange, Einsparung von Rekrutierungskosten, Ausbildungskosten können durch Beteiligung am Arbeitsprozess gering gehalten werden, immer Personalauswahl, Neuerungen werden automatisch mit vermittelt.
+Gewerkschaften: Mitwirkungsrechte, können Reforminitiative lancieren, Facharbeiter als Rückgrat der gewerkschaftlichen Arbeit
* Auszubildende: Eingliederung in Belegschaft, Erwerb einer überbetrieblich einsetzbaren Qualifikation, Schutz vor Dequalifizierung und Erwerb von Karriereperspektiven, Vergütung
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Karteninfo:
Autor: youka
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Modul 1C
Schule / Uni: Fernuniversität
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 05.04.2010

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