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Trifft Sie als SchulpsychologIn allenfalls eine Anzeigepflicht an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit den Verdacht haben/ erlangen, dass ein(e) Minderjährige(e) sexuell missbraucht wird?
Anzeigepflicht (für öffentlich Bedienstete): Verdacht einer Straftat verpflichtet zur Anzeige, außer Anzeige beeinträchtigt persönliches Vertrauensverhältnis für Amtstätigkeit oder Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.
Jedenfalls ist alles zu unternehmen was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist (auch Anzeige trotz Vertrauensverhältnis - Rechtsgüterabwägung).

Anzeigerecht (jeder): Kenntnis strafbarer Handlung - es kann angezeigt werden, muss aber nicht. Person darf angehalten werden, unverzüglich ist Anzeige zu machen.
Tags: Lanske
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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