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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / Strafrecht I
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Definition "Tatbestandsmäßigkeit"
Tatbestandsmäßig handelt der Täter, der den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt.
Dies ist der Fall, wenn sein Verhalten mit der Beschreibung des verbotenen Tuns im gesetzlichen Tatbestand übereinstimmt.
Tags: Erfüllen des Tatbesandes eines Strafgesetzes
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Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 05.04.2010

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