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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZPO II Klauselerinnerung
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Wer ist erinnerungsbefugt?
NUR der Schuldner

- gemeint ist damit auch ein Dritter,
gegen den die Klausel umgeschrieben worden ist
(-> qual.) -,

gegen den ZwV möglich
Tags: Klauselerinnerung
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: huppi
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 08.03.2010

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