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Welches Gremium  gilt als Instanz zur Vertretung der Interessen aller Studierenden an den deutschen Universitäten?
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in den Hochschulen der meisten deutschen Bundesländer das geschäftsführende Organ der Studierendenschaft. Er stellt die studentische „Regierung“ oder auch die eigentliche Studierendenvertretung im engeren Sinne dar. Der AStA wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete.
Generell kann man sagen, dass der AStA die Interessen der Studierenden vertritt. Durch verschiedene Referenten soll eine optimale Unterstützung für die Studierenden und deren Anliegen gewährleistet werden. Anhand der vielfältigen Referate sieht man schon, in welchen Bereichen der größte Informationsbedarf besteht und wo Probleme auftreten.
Daneben bieten die meisten AStA den Studierenden eine Reihe von Dienstleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten, Verkauf von Schreibmaterial und von Internationalen Studentenausweisen (ISIC). Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fällt in der Regel in die Zuständigkeit des AStA.
Nach den teilweise massiven Mittelkürzungen an den Hochschulen bieten viele AStA inzwischen auch Angebote an, die früher an den Hochschulen angesiedelt waren, zum Beispiel Sprachkurse, Tutorien oder Deutschkurse für internationale Studierende.
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Landeskunde
Thema: Deutsche Hochschulen
Schule / Uni: Staatliche Pädagogische Universität
Ort: Lipezk
Veröffentlicht: 29.03.2011

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