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Was bedeutet die sogenannte Polizeifestigkeit des PAG?
Problematisch ist das Verhältnis des Versammlungsrechts zum allgemeinen Sicherheits- und Polizeirecht:

Die im BayVersG in Bezug auf öffentliche Versammlungen geregelten polizeilichen Befugnisse sind grundsätzlich an den Beginn der Versammlung gebunden. Ab diesem Zeitpunkt darf die Polizei nur noch nach dem BayVersG tätig werden. Dieses Gesetz geht in seinem Anwendungsbereich als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor. Hieran hat sich gegenüber der Rechtslage unter Geltung des VersammlG des Bundes nichts geändert.

Ein Rückgriff auf die Befugnisse des allgemeinen Polizeirechts ist somit ausgeschlossen (Grundsatz der Polizeifestigkeit).
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Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Veröffentlicht: 06.03.2013

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