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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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unechte Wahlfeststellung
- es steht sicher fest dass Täter TB Erfolg herbeigeführt hat
- unsicher aber durch welche konkrete Handlung
-> Aussuchen einer Handlung ist legitim, ein Verstoß gegen in dubio pro reo liegt nicht vor
Tags: AT
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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