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Alle Oberthemen / Jura / Revision / 6. Revision
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III. Fehler des Urteil
3) Angriff gegen die Beweiswürdigung - Wann kann die Beweiswürdigung angegriffen werden?
Mit der Sachrüge kann die Beweiswürdigung aussichtsreich beanstandet werden, wenn sie einen Rechtsfehler - eine Gesetzesverletzung im Sinn des §337 StPO - enthält. Dem Revisionsgericht ist es damit verwehrt, die freie Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene zu ersetzen oder sie etwa nur deshalb zu beanstanden, weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung näher gelegen hätte. Dagegen ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, Widersprüche enthält oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt.
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Revision
Veröffentlicht: 16.04.2013

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