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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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4.) Die Ehe muss sich von anderen, unerlaubten Unzuchtsbeziehungen unterscheiden. Deshalb gehören gewisse Umstände zum Vertragsabschluss dazu wie:
1- Die Einwilligung des Vaters bzw. Walijjs der Frau.
2-Morgengabe : „und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.“(4:4)
3-Bekanntmachung- und nicht Geheimhaltung der Beziehung -durch Anwesenheit von Zeugen beim Vertragsabschluss und durch eine Hochzeitsfeier.

(Der Ehevertrag ist auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.
Die Auflösung des Ehebandes geschieht durch Scheidung. Die Scharia erlaubt die Scheidung, um das kleinere Übel in Kauf zu nehmen, wenn die Bindung durch das Eheband für die Ehepartner ein größeres Übel darstellt.)
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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