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(P) Ist die Vollmacht zum Kauf eines Grundstückes formrei?
P: § 311b I 1 BGB schreibt für den Kauf eines Grundstückes Beurkundung vor. Aber Vollmacht gem. § 167II BGB Formfrei. Warn-, Beweis- und Beratungsfunktion könnten umgangen werden.

Differenzierung nach Art der Vollmacht.
- widerrufliche Urkunde formfrei.
- unwiderrufliche Verpflichtung formbedürftig, weil dadrin schon die Verpflichtung zum Kauf zu sehen ist.

Beachte: Selbes Problem bei Gestaltungsrechten wie § 182 II BGB.
Unterschied: Formgemäßer Vertrag besteht schon, Funktion kann nicht mehr erfüllt werden. & Erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereiches der Gestaltungsrechte.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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