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Kritik an die TOA S. II
Ab einer gewissen Deliktsschwere ist die Bereitschaft der Opfer zu einer wie durch immer gearteten Kommunikation mit dem Täter generell sehr begrenzt u. wird sogar als Sekundärviktimisierung empfunden. Gerade O. von Gewalt- und Sexualverbrechen fürchten jeden erneuten Kontakt mit dem Täter. In der forensischen Praxis lässt sich bei Kontaktaufnahme der T. -auch wenn diese über den Verteidiger erfolgen- mit dem O. welche als Ziel eine TOA haben, als häufige Reaktion der O. die Angst beobachten, dass der T. "jetzt auch noch weiss, wo ich wohne". Die O. erwarten demgegenüber eine glaubwürdige Reaktion des Staates auf die Straftat, wobei nicht freiheitsentziehende Sanktionen diese Erwartung dieser Erwartung kaum entspreche. Dieses bedürfnis der O. nach Genugtuung wird von der Mehrzahl der Bevölkerung geteilt u. ist ein sozialpsychologisches Faktum, das nicht als archaisches Verlangen nach Vergeltung oder gar Rache diskreditiert werden sollte.
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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