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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / Kriminologie
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Kritik MigKrim/Labeling
Die LT beruht hier jedoch in mehrfacher Hinsicht auf verfehlte Annahmen. Es gibt keinen Beleg dafür, dass die Anzeigebereitschaft bei ausländischen Straftätern bzw. Migranten höher ist. Es lässt sich vielmehr feststellen, dass zahlreiche Straftaten, die innerhalb einer bestimmte ethnischen Gruppe begangen werden, nicht bekannt werden. Zu denken ist etwa an politisch motivierte Gewalttaten oder den gesamten Bereich der Organisierten Kriminalität. Darüber hinaus spricht gegen eine bewusste Ungleichbehandlung durch Polizei und Justiz eine durchgeführte Untersuchung zur Jugendgerichtspraxis. Diese ergab, dass die Verfahren ausländischer Jugendlicher signifikant häufiger als bei deutschen Jugendlichen nach §170 II StPO bzw. nach §§153 ff. StPO eingestellt würden. Die bei Ausländern tatsächlich häufiger angeordnete Untersuchungshaft steht dieser Einschätzung nicht entgegen, da bei dieser Personengruppe aufgrund fehlender Aufenthalterlaubnisse und/oder fehlender fester Wohnsitze von Gesetzes wegen vielfach Fluchtgefahr i.s.d. §112 II Ziff.2 StPO vorliegen wird.
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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