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Kommunalrecht: Aufsicht über die Gemeinden und Gemeindeverbände

Wann darf ein Beauftragter bestellt werden? Wer haftet für diesen, falls er eine Amtsverletzung begeht?

Was ist eine Genehmigung? Besteht ein Anspruch auf Genehmigungserteilung?
Ultima ratio - die Beauftragung darf also nur als letztes Mittel angeordnet werden.
Haftung: Nach Anvertrauenstheorie das Land als Anstellungskörperschaft, da dieses dem Beauftragten das Amt anvertraut hat.

In machen Fällen bedarf es der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Erst dann wird der Beschluss wirksam, § 133 I 1 NGO. Das Verfahren der Zustimmung richtet sich ebenfalls nach dem der Genehmigungen
(P) Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung
Sind genehmigunspflichtige Maßnahmen rm, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigung
Kondominium Theorie: das Genehmigungserfordernis liegt zwischen kommunaler Eigenverantwortlichkeit und Staatsverwaltung. Die Kommunalaufsicht hat hierbei noch Ermessenspielraum.
A.A: Aufsicht ist auf bloße Rechtskontrolle beschränkt, daher kein Ermessen.
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Aufsicht über Gemeinden und Gemeindeverbände
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Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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