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Alle Oberthemen / Wirtschaftsrecht / Einführung in das Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsrecht
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Was versteht man unter der Neuregelung der Sach- und Rechtsmängelhaftung?
- Neuregelung der Gewährleistung für fehlerhafte Produkte
- Begriff des Fehlers wurde neu definiert, die Rechte des Käufers zeitgemäß strukturiert und zwar dreistufig:
     - bei Mangel kann Käufer Nacherfüllung verlangen entweder durch
       Mangelbeseitigung oder durch Lieferung von neuer Ware
     - erst wenn die Nacherfüllung nicht (rechtzeitig) durchgeführt wird,
       kann er vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreis mindern
     - hat der Verkäufer den Mangel zu vertreten, kann der Käufer
       Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
       (Nacherfüllung und Schadensersatz gleichzeitig möglich)

=> Verjährungsfrist für diese Mangelansprüche beträgt im Regelfall zwei Jahre
=> Verschuldung ist problematisch nachzuweisen
Tags: Sach- und Rechtsmängelhaftung
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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