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Keine Miete des Vormieters, wenn der Nachmieter die Wohnung schon nutzt
Ein Mieter hatte seine Mietwohnung fristgemäß für Anfang Januar 2009 gekündigt, zog jedoch schon im Oktober 2008 aus. Der Vermieter sicherte ihm zu, dass er bis zur Beendigung des Mietverhältnisses keine Miete mehr zahlen müsse, wenn ein Nachmieter in die Mieträume einzieht. Ab Dezember 2008 mietete tatsächlich ein Nachmieter die Räume an. Obwohl der Mieter bereits ab November eine Renovierung der Wohnung durchführte, verlangte der Vermieter vom ehemaligen Mieter die komplette Novembermiete. Als der Mieter die Zahlung verweigerte, zog der Vermieter vor Gericht.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters. Ein Mieter schuldet zwar grundsätzlich die Zahlung der Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Das gilt aber dann nicht, wenn eine Mietwohnung vor Beendigung des Mietverhältnisses einem Nachmieter überlassen wird. In diesem Fall kann der Mieter die Wohnung nicht mehr selbst nutzen. Da der Vermieter dem Nachmieter die Wohnung ab Mitte November überlassen zur Renovierung überlassen hatte, musste der ehemalige Mieter nur bis zu diesem Zeitpunkt zahlen (AG Neuruppin, Urteil v. 15.01.2009, Az. 42 C 273/08).
Tags: keine Miete, Nachmieter, Vormieter
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Autor: Zungenkoeder
Oberthema: Jura
Thema: Mietrecht
Veröffentlicht: 19.03.2010

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