CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / Strafrecht AT
11
Minder schwerer Fall des Totschlags, § 213 StGB (Strafzumessungsregel)

- benannte Fälle des "provozierten" Totschlags- nur bei einseitiger Provokation

- unbenannte Fälle- Gesamtbetrachtung sämtlicher Umstände (z.B. Mauerschützen, Kindestötung, § 217 (weggefallen), Mitleid, Bedrängnis oder Furcht, missglückter Doppelselbstmord, Entwicklungsrückstände des Täters, Grenzbereiche von Notwehr und Notstand, seelischer Ausnahmezustand, verschuldete aber verständliche hohe Erregung (BGH NJW 68, 757), beleidigende Vorgänge
Tags: Minder schwerer Fall des Totschlags
Quelle: juriq
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English