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In welchen Fallgruppen kommt bei Anweisungsfällen eine Direktkondition des Angewiesenen gegenüber dem Leistungsempfänger in Betracht?
a) Eine wirksame Anweisung fehlt von vornherein.

b) Der Anweisungsempfänger hat Kenntnis von dem Mangel im Deckungsverhältnis und kann daher nicht davon ausgehen, dass die erbrachte Zuwendung als Leistung des Anweisenden gilt.

c) Das Deckungsverhältnis ist mangelhaft, im Valutaverhältnis wird eine unentgeltliche Zuwendung vorgenommen und der Anweisende kann sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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