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Angriff, § 32 StGB

- Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen, unabhängig davon, ob di eBedrohung bezweckt oder ungewollt ist

- Angriff durch Unterlassen:
    - e.A.: nur durch aktives Tun (Wortlaut: "Angriff")
    - h.M.: auch durch Unterlassen möglich, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht (umstritten: irgendeine straf- oder ordnungsrechtlich sanktionierte Pflicht oder eine echte Garantenstellung i.S.d. § 13 StGB erforderlich)

- ein Angriff ist vom Versuch bis zur Beendigung gegenwärtig
Tags: Angriff
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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