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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Gewaltenteilung
Formeller Rechtsstaat:
an Recht und Gesetz gebunden


materieller Rechtstaat:
inhaltlich in ordnung, gerecht

Legislative,Exekutive und Judikative verankert in *Art.20 II 2 GG

Konkretisierung des Gewaltenteilungsprinzips:
Exekutive: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Unvereinbarkeit von Verwaltungsamt und Mandat Art.137 GG,sowie der parlamentarischen Kontrolle.
Gesetzgebung: Anrufung des BVerfG durch die Exekutive. BT und BR teilen sich die legislative.
Legislative**: ist auch an Gesetz gebunden
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Karteninfo:
Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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