CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / Strafvollzug
1
Begriff: Strafvollzug
Schon begrifflich bedeutet Strafvollzug nicht die Durchführung sämtlicher strafgerichtlich verhängter Rechtsfolgen (z.B. auch Geldstrafen). Es beschränkt sich vielmehr auf den stationären Vollzug der die Freiheit eines Straftäters entziehenden Kriminalsanktionen.  Zum Bereich des Strafvollzugs zählen damit:
Freiheitsstrafe (§§ 38 ff)

Jugendstrafe (§§ 17ff JGG)

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB),

in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und in der

Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB), militärischer Strafarrest (§ 9 WStG).
Voraussetzung für den Vollzug dieser Sanktionen ist jeweils das Vorliegen eines formell rechtskräftigen Urteils im Sinne des § 449 StPO.


Tags:
Quelle: Alpmann S.173 und Laubenthal erste seiten
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English