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Alle Oberthemen / Wirtschaftsrecht / Einführung in das Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsrecht
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Was versteht man unter der Neuregelung des Rechts der Leistungsstörungen?
- Neugestaltung des Begriffs der Unmöglichkeit
      => dabei ist Anspruch auf Leistung ausgeschlossen

- Schuldnerverzug ist ähnlich wie zuvor geregelt

- Rechtsfigur der positiven Vertragsverletzung wurde aufgenommen

- Neufassung der Verantwortlichkeit des Schuldners

-Garantien und Rücktritt
Tags: Recht der Leistungsstörungen
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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