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Was ist ein Grundstück?
keine Legaldefinition

Grundstück im formell-rechtlichen Sinn:
- Räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der
- kastatermäßig vermessen und bezeichnet ist sowie
- im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder mit einer gesonderten Nummer eines gemeinschaftlichen Grundbuchblattes geführt

wesentliche Bestandteile:
§§ 93, 94 BGB
mit dem Eigentum am Grundstück untrennbar verbundene Rechte: § 96 BGB

Vermessungstechnischer Grundstücksbegriff
= Flurstück / Katasterparzelle

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Karteninfo:
Autor: Doro
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 07.03.2010

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