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Alle Oberthemen / Eisenbahnbetrieb / EiB / Modul 08xx - Rangieren
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Wann ist eine Zustimmung des Ww nicht notwendig?

a)  wenn  bei  regelmäßig  wiederkehrenden  Fahrten  mit  dem  Triebfahrzeug  eines
Zuges zum Kuppeln von Zugteilen vorgezogen werden soll,

b) wo - soweit es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist - in Einfahrstumpfgleisen einzeln oder zu zweien fahrende Triebfahrzeuge (auch Einheiten, die
aus  Triebwagen,  Triebköpfen,  Steuerwagen  oder  Mittelwagen  gebildet  sind)
eines  angekommenen  Zuges  dem  ausfahrenden  Zug  oder  den  als  Rangier-
fahrt wegfahrenden Fahrzeugen nachfahren dürfen,

c)  wenn  ein  Triebfahrzeug  zum  Kuppeln  oder  Entkuppeln  von  Fahrzeugen  aufdrücken muss oder nach dem Entkuppeln geringfügig vorziehen soll, damit die
Fahrzeuge getrennt stehen,

d) wo für das Beidrücken Förderanlagen oder von einem Ablaufrechner gesteuer-
te Lokomotiven verwendet werden,

e)  wo  einzelne  Wagen  oder  Wagengruppen  beim  Beladen  oder  Entladen  ver-
schoben werden dürfen; die hierfür zugelassenen Gleisabschnitte sind in den
Örtlichen Richtlinien angegeben, oder

f)  wenn im Baugleis rangiert werden soll.
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Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Eisenbahnbetrieb
Thema: EiB
Veröffentlicht: 28.08.2010

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