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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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3.) Warum braucht ein Rechtsgelehrter Kenntnis über die allgemeinen Ziele der Scharia (arab. maqasid asch-scharia)?
Besonders wichtig ist die Kenntnis der maqasid asch Sharia für Punkt 4, nämlich wenn beim idschtihad kein Analogieschluss durchführbar ist. Dann bleibt dem Rechtsgelehren nur ein Zurückgreifen auf die maqasid ash sharia. Falls er dies nicht tun sollte und einfach gar keine Antwort gibt, läuft die isl. Gesellschaft Gefahr, ohne Rechtleitung in aktuellen Fragen zu bleiben, die möglicherweise sehr wichtig für die muslimische Gemeinschaft sind.

Manchmal ist die Kenntnis der maqasid asch sharia also nötig, um überhaupt eine islamische Rechtssprechung in einer modernen Gesellschaft zu bewahren.
Bei Punkt 2(Verifizierung der beim idschtihad gefundenen bekannten Bestimmung durch Suchen von evtl. Gegenargumenten, die aufzeigen könnten, dass die oben gefundenen bekannten Bestimmungen nicht korrekt sind) ist die Kenntnis der MAS aus folgendem Grund wichtig:

Meistens ist es so, dass der Grund dafür,dass man an den Beweisen für eine isl. Bestimmung zweifelt, der ist, dass einem die Beweise nicht klar sind, dh man Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beweisführung hat. Aus diesem Grund sucht man nach Gegenbeweisen, die möglicherweise klarer nachzuvollziehen sind.

Die Kenntnis der MAS hilft dem Rechtsgelehrten, die Gewichtigkeit von Beweisen, die auf äußerlichen sprachlichen Ausdrücken beruhen, abzuwägen, da er nun nicht mehr nur ihr äußeres Wesen bezwecken, dh, zu welchem allgemeinen Ergebnis ein jeder dieser Beweise führt.
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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