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Alle Oberthemen / Medienwirtschaft / Medienrecht / Medienrecht
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Was verstehen Sie unter Drittwirkung der Grundrechte?
Im Prinzip regeln die Grundrechte nur das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Dann gibt es aber eine grosse Ausnahme: Drittwirkung. Wenn eine private Firma (privat, nicht staat) einen so starken Einfluss auf mich ausübt, dass ich in meinen Grundrechten eingeschränkt bin.

Bsp.: UBS: Unterwäschevorschriften für alle Mitarbeiter
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Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013

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