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Alle Oberthemen / 5. Semester / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht
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Regelmäßige Verjährungsfrist
- §195 BGB
- beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
- die Frist beträgt drei Jahre.

Beispiel:
Schadensersatz bei Pflichtverletzung beim Dienst- und Arbeitsvertrag
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Karteninfo:
Autor: Smoothie
Oberthema: 5. Semester
Thema: Arbeitsrecht
Veröffentlicht: 28.01.2018

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