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Fahrsteifen
ist der Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 StVO). Eine Fahrstreifenmarkierung ist nicht erforderlich!
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Karteninfo:
Autor: M. Grundau
Oberthema: Recht
Thema: Definitionen
Veröffentlicht: 26.09.2011

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