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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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9.) Woran kann man die Güte einer Überliefererkette messen?
An 5 Kriterien:

a. Anzahl der Überlieferer:

Jeder Berichterstatter für sich ist ein nicht hundertprozentiger Beweis für ein Ereignis, da er sich z.B. irren kann. Je mehr aber das Gleiche berichten, umso sicherer wird es, dass sich tatsächlich ein bestimmtes Ereignis zugetragen hat.

b. Wenn vom Berichterstatter des einen der beiden Hadithe im Gegensatz zu dem anderen bekannt ist, dass er bei der Wiedergabe eines Berichtes GENAUER ist, dann ist das Vertrauen in seinen Bericht größer.

c.Wenn vom Berichterstatter des einen der beiden Hadithe im Gegensatz zu dem anderen des anderen bekannt ist, dass er GOTTESFÜRCHTIGER ist, dann wird er sich mehr davor hüten zu lügen oder einen Bericht weiterzugeben , über den er selbst Zweifel hat.

d.WEnn bei einem Hadith de Berichterstatter von sich selbst berichtet, hat dieser Hadith mehr Gewicht als ein Hadith, bei dem ein anderer Prophetengefährte über jemanden berichtet, weil möglicherweise eine nicht korrekte Annahme des Prophetengefährten im Sachverhalt vorliegt.

Bsp: Maimuna ® berichtet: „Der Prophet sas hat mich geheiratet, während wir beide nicht im Weihezustand (der Pilgerfahrt) waren.“ Dies berichteten Muslim und Abu Dawud.

Hadith 2: Ibn Abbas ® berichtet: „Er (d.h der Prophet sas hat sie (Maimuna) geheiratet, während er im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war. „Dies berichteten Buchari, Muslim, Tirmidhi, Nasai und Darimi.

Hadith 1 wird vorgezogen, da Maimuna hier über sich selbst berichtet und Ibn Abbas nur ein Beobachter von außen war.

e) Wenn bei einem der beiden Hadithe der Berichterstatter an der Handlung, über die berichtet wurde, beteiligt und nicht nur ein außen stehender Beobachter war, da dem (am Rande ) Beteiligten eher die genauen, nicht ganz offensichtlichen Sachverhalte bekannt sind als einem völlig außen stehenden Beobachter.

Bsp:

Hadith 1: Abu Rafi' ® berichtet: „Der Prophet sas hat Maimuna geheiratet, während er nicht im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war, und ich war der Bote zwischen ihnen beiden.“Dies berichteten Tirmidhi, Darimi und Malik.

Hadith 2: Der unter 4. erwähnte Hadith von Ibn Abbas r.“Er (Dh der Prophet sas) hat sie (Maimuna) geheiratet, während er im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war.“ Dies berichtet Buchari, Muslim, Tirmidhi, Nasai und Darimi.

Hadiht 1 wird vorgezogen!
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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