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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Reichweite von 476
Umstritten ist welche Reichweite 476 zukommt.
Problematisch bei Defekten, sind diese auftretende Zeichen eines Sachmangels der vor Gefahrenübergang vorliegt oder ein Gebrauchsdefekt der nach Gefahrübergang entstanden ist

BGH
476 hat nur zeitliche Wirkung; nur für einen vom Käufer zu beweisenden Mangel (Mangel im ursprünglichen Sinn) wird vermutet dass er bereits vor Gefahrübergang vorliegt

Lit
476 löst bereits eine Vermutung dahingehend aus, dass ein Defekt innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang bereits einen Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs annehmen lässt
- Vermutung ist ausgeschlossen soweit ein erkennbarer Mangel vor Gefahrübergang vorlag
Tags: Schuldrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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