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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Verhältnis Bundes zu Landesrecht
Bundesrecht bricht Landesrecht

Landesrecht was mit Bundesrecht kollidiert ist also nichtig. Das liegt vor wenn sowohl Bundes wie Landesrecht anwendbar ist es aber zu unterschiedlichen Rechtsfolgen kommt.

Mischverwaltung von Bund und Ländern ist unzulässig.

Vertikale Gewaltenteilung (zwischen Bund und Ländern)
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Karteninfo:
Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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