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1002
Erläutern Sie, wie das Prinzip der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik konkret ausgestaltet ist.
1. Die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig (konstruktives Misstrauensvotum Art. 67, 63 GG).

2. Die Exekutive ist an Recht und Gesetz (Legislative) gebunden.

3. Legislative und Exekutive werden durch die Judikative kontrolliert.

4. Der Regierung steht ein Initiativrecht im Rahmen der Gesetzgebung zu.

Jedoch wird in der Bundesrepublik die Gewaltenteilung mehr durch ein System der Gewaltenverschränkung als der strikten Gewaltentrennung sichergestellt.

1. Die Exekutive kann Rechtsverordnungen erlassen (da der parlametarische Gesetzgeber sonst vollends überfordert wäre).

2. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit kann Verwaltungskate für nichtig erklären.

3. Das Bundesverfassungsgericht kann dem Gesetzgeber Vorgaben machen.

4. Der Gesetzegeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheitsgesetze erlassen.
Tags: Grundlagen
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Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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