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Die PKS registriert Straftaten vor allem unter zwei Aspekten!
1. Bekannt gewordene Fälle: Unter einem "bekannt gewordenen Fall" versteht sie jede Tat, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt.

2.Aufgeklärter Fall: Ein Fall gilt dann als aufgeklärt, wenn nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist.

TV in diesem Sinne ist jeder Täter, Teilnehmer, oder Anstifter der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis einer Straftat hinreichend verdächtig ist. Dies ist der Fall, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung spricht. 
Ebenfalls erfasst werden Taten, die von strafunmündigen Kindern oder schuldunfähigen psychisch Kranken begangen werden.
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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