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Erklärungsirrtum (§ 119 I 2. Alt.)
Ein Erklärungsirrtum ist ein Irrtum beim Erklärungsakt.

Ein Erklärungsirrtum ist ein Irrtum bei der Willensäußerung.

Beispiel: Verschreiben, Versprechen, Vergreifen, Unterschriftsirrtum (wenn falsches Dokument unterschrieben).
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Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010

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