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Alle Oberthemen / BWL / Unternehmensführung / BWL C: VL Teil 2
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Akiten (2/2)
Wichtige Unterscheidung: Stammaktien versus Vorzugsaktien.
Vorzugsaktien gewähren dem Inhaber bestimmte Vorrechte gegenüber Stammaktien
Typisch sind ein besonderer Dividendenanspruch (z.B. Vorab- oder Überdividende) gepaart mit der Abwesenheit des Stimmrechts.
Es existieren aber auch andere Formen von Vorzugsaktien, z.B. Mehrstimmrechtsaktien.


Eine Kapitalerhöhung bei einer Aktiengesellschaft erfolgt typischerweise durch die Ausgabe junger Aktien (Alternative: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).
Eine Kapitalerhöhung muss von der Hauptversammlung (HV) mit mindestens Drei-Viertel-Mehrheit des vertretenen Grundkapitals beschlossen werden.
Eine Kapitalerhöhung kann auch im Vorhinein von der HV genehmigt werden. Allgemein: genehmigtes Kapital; mit aufschiebender Bedingung: bedingtes Kapital.
Tags: aktie, aktien, stammaktien, vorzugsaktien
Quelle: IuF Teil 1, Folie 10
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Karteninfo:
Autor: sundance
Oberthema: BWL
Thema: Unternehmensführung
Schule / Uni: KIT
Ort: Karlsruhe
Veröffentlicht: 12.04.2010

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