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Kosten- und Risikoübergang beim Versendungskauf
VK schickt die Ware (Schickschuld) per Post, Bahn oder durch Speditour.
gesetliche Regelung:
Ware gilt mit der Versendung als dem Käufer übergeben, wenn der Käufer der Art der Versendung selbt bestimmt oder genehmigt hat. Deshalb trägt der Käufer Gefahr und Kosten des Transportes.

Vertragsklauseln:
ab Werk: Käufer trägt Risiko und Kosten
frei ...: Verkäufer trägt bis zum genannten Ort Risiko und Kosten
frachtfrei: Käufer trägt Risiko ab Übergabe an den ersten Frachtführer, die Kosten bis zum genannten Ort trägt der Verkäufer
Tags: Kaufvertrag
Quelle:
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Autor: marlene
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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