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Angebot
Als Angebot bezeichnet man eine WE, die dem anderen einen Vertragsabschluss anträgt. Gegenstand und Inhalt des Vertrages müssen im Angebot derart bestimmt sein, dass der Vertrag durch bloße Zustimmung zustande kommen kann.
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Karteninfo:
Autor: SaKe
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Veröffentlicht: 25.09.2009

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