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Begründung & Beendigung mittelbaren Besitztes
Begründung durch Besitzmittlungsverhältnis gem. § 868:

1. Rechtsverhältnis (auf Zeit), auf Grund dessen dem Besitzmittler bezüglich der Sache konkrete Herausgabe- und Sorgfaltspflichten obliegen.
SiÜ: konkretes BMV durch Sicherungsabrede (h.M.)

2. Fremdbesitzerwille

abstraktes BMV: Veräußerer besitzt für Erwerber

Übertragung gem. § 870 BGB durch Abtretung des Herausgabeanspruches.

Beendigung
... wenn Besitzmittler ggü. mittelbarem Besitzer nach außen erkennbar nicht mehr vermitteln will.
... Übertragung des mittelbaren Besitzes gem. § 870 BGB
... Rückgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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