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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StGB
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§75
Mord

Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
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Karteninfo:
Autor: d4n137
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.03.2010

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